

RM-Systems GmbH
Stand: Januar 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der RM-Systems GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, RM-Systems GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1) Gegenstand des Vertrages sind insbesondere:
(2) Bei cloudbasierten Systemen erfolgt die Datenhaltung, Datenverarbeitung und Softwarebereitstellung über Server der RM-Systems GmbH oder deren technischen Dienstleister.
(1) Der Kunde ist verantwortlich für:
(2) Bedienfehler, fehlerhafte Datenpflege oder organisatorische Mängel des Kunden stellen keinen Sachmangel der gelieferten Software oder Hardware dar.
(1) Nach Installation und erfolgreicher Inbetriebnahme gilt das System als abgenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen wesentliche Mängel schriftlich rügt.
(2) Produktive Nutzung gilt in jedem Fall als Abnahme.
(1) RM-Systems GmbH gewährleistet, dass die Software im Zeitpunkt der Übergabe im Wesentlichen vertragsgemäß funktioniert.
(2) Keine Gewährleistung besteht für Fehler, die auf fehlerhafte Bedienung, falsche Datenpflege, unsachgemäße Änderungen durch den Kunden oder Dritte sowie Störungen externer Systeme zurückzuführen sind.
(1) RM-Systems GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet RM-Systems GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Betriebsunterbrechungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(1) Bei cloudbasierten Systemen erfolgt die Softwarebereitstellung als Dienstleistung (Software-as-a-Service).
(2) Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der eingegebenen Daten verantwortlich.
(3) RM-Systems GmbH schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen der RM-Systems GmbH ist der Sitz der RM-Systems GmbH in Niederkrüchten.
Dies gilt auch dann, wenn Installation oder Einweisung beim Kunden erfolgen.
Bei cloudbasierten Systemen gilt als Leistungsort der Ort der technischen Bereitstellung der Software.
Zahlungsort ist ebenfalls Niederkrüchten.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der RM-Systems GmbH in Niederkrüchten.
Je nach Streitwert ist das Amtsgericht Viersen bzw. das Landgericht Mönchengladbach zuständig.
RM-Systems GmbH ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
RM-Systems GmbH
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